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JuraForum.deUrteileBAYERISCHER-VGHBeschluss vom 13.06.2007, Aktenzeichen: 3 CE 07.807 



BAYERISCHER-VGH – Aktenzeichen: 3 CE 07.807

Beschluss vom 13.06.2007


Leitsatz:Das anlässlich einer Stellenausschreibung festgelegte Anforderungsprofil eines nach den Grundsätzen der "Bestenauslese" zu besetzenden Dienstpostens bleibt für den Dienstherrn bei der Auswahl der Bewerber verbindlich (im Anschluss an BVerwG vom 16.8.2001 Az 2 A 3.00). Es ist ihm nicht gestattet, während des laufenden Besetzungsverfahrens die Anforderungen durch die Aufnahme zusätzlicher Kriterien zu verschärfen; hierfür ist gegebenenfalls ein Abbruch des Verfahrens und eine neue Stellenausschreibung erforderlich.
Rechtsgebiete:VwGO, BayBG, LbV
Vorschriften:VwGO § 123, BayBG Art. 12 Abs. 2, LbV § 2, LbV § 3, LbV § 10 Abs. 1,
Stichworte:Beamtenrecht, Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens, Rechtswidrige Ergänzung des mit der Stellenausschreibung bekanntgegebenen Anforderungsprofils im Verlauf des Stellenbesetzungsverfahrens, Fehlende Berücksichtigung des speziellen Anforderungsprofils bei den AELE,
Verfahrensgang:VG Augsburg Au 2 E 07.191 vom 14.03.2007

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