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JuraForum.deUrteileBAYERISCHER-VGHBeschluss vom 11.12.2002, Aktenzeichen: 4 C 02.2478 

BAYERISCHER-VGH – Aktenzeichen: 4 C 02.2478

Beschluss vom 11.12.2002


Leitsatz:Eine richterliche Beschlagnahmeanordnung im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren (§ 4 Abs. 2, Abs. 4 Satz 1 VereinsG) ist nicht hinreichend bestimmt, wenn sie mit der Durchsuchungsanordnung gegenüber einem Mitglied oder Hintermann des Vereins verbunden und vorweg auf alle aufgefundenen Gegenstände erstreckt wird, die im Ermittlungsverfahren gegen den Verein von Bedeutung sein können.
Rechtsgebiete:VereinsG, StPO
Vorschriften:VereinsG § 4 Abs. 2, VereinsG § 4 Abs. 4, StPO § 98 Abs. 2,
Stichworte:Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren, Bestimmtheit der richterliche Anordnung,
Verfahrensgang:VG Ansbach AN 16 X 02.1326 vom 10.09.2002
VG Ansbach AN 16 X 02.1326 vom 13.09.2002

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