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JuraForum.deUrteileBAYERISCHER-VGHBeschluss vom 08.10.2004, Aktenzeichen: 7 CE 04.2567 



BAYERISCHER-VGH – Aktenzeichen: 7 CE 04.2567

Beschluss vom 08.10.2004


Leitsatz:1. Die Niederschrift über das Colloquium darf sich nicht auf die Wiedergabe von Bewertungen beschränken, sondern muss den Inhalt der gegebenen Antworten erkennen lassen.

2. Ein Zuwarten der Prüfer nach einem zu kurz geratenen Kurzreferat bis zum Ablauf der für das Kurzreferat vorgesehenen 10 Minuten kann gegen das Gebot einer fairen Ausgestaltung von Prüfungen verstoßen.
Rechtsgebiete:GSO
Vorschriften:GSO § 67 Abs. 1, GSO § 71 Abs. 6,
Stichworte:Abiturprüfung, Colloquium in Biologie, Anforderungen an die Niederschrift, Fairnessgebot - Verunsicherung des Prüflings durch Schweigen der Prüfer, Unverzügliche Geltendmachung von Verfahrensmängeln,
Verfahrensgang:VG München M 3 E 04.4128 vom 25.08.2004

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