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JuraForum.deUrteileBAYERISCHER-VGHBeschluss vom 06.03.2007, Aktenzeichen: 1 CS 06.2764 



BAYERISCHER-VGH – Aktenzeichen: 1 CS 06.2764

Beschluss vom 06.03.2007


Leitsatz:Gehen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde vom Landratsamt auf eine zur Großen Kreisstadt erklärte Gemeinde über, so ist das Landratsamt unter den Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG berechtigt, die bei ihm im Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels anhängigen bauaufsichtlichen Verfahren fortzuführen.
Rechtsgebiete:BauGB, BayBO, BayVwVfG, GO
Vorschriften:BauGB § 31 Abs. 2, BayBO Art. 59 Abs. 1, BayBO Art. 61 Abs. 1, BayBO Art. 61 Abs. 3, BayVwVfG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1, BayVwVfG Art. 3 Abs. 3, BayVwVfG Art. 13, BayVwVfG Art. 46, GO Art. 5 a Abs. 4, GO Art. 9 Abs. 2,
Stichworte:Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung, Übergang der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf eine zur Großen Kreisstadt erklärte Gemeinde, Fortführung der beim Zuständigkeitswechsel laufenden Verfahren durch das Landratsamt, Nachbarschutz bei Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, nachbarschützende Wirkung der Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze (verneint), Gebot der Rücksichtnahme,
Verfahrensgang:VG München M 11 SN 06.1206 vom 08.09.2006

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