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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum08 / 2008 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 08 / 2008



Insgesamt sind 47 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 45 bis 48:


BAG – Urteil, 9 AZR 632/07 vom 12.08.2008

Rechtsgebiete:GewO, BGB, ZPO
Schlagworte:Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit
Leitsatz:Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung regelmäßig ein (versteckter) Hinweis für den Zeugnisleser, der Arbeitnehmer sei in diesem Merkmal unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten (beredtes Schweigen). Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch darauf, dass ihm ein ergänztes Zeugnis erteilt wird. Dies gebieten die Grundsätze von Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 632/07



BAG – Urteil, 9 AZR 620/07 vom 12.08.2008

Rechtsgebiete:AltTZG, BetrVG, BGB, ZPO, TV ATZ
Schlagworte:Altersteilzeit - Chemische Industrie
Leitsatz:1. Hilfsanträge stehen unter der innerprozessualen Bedingung, dass dem Hauptantrag nicht entsprochen wird. Ist das Rechtsmittel erfolgreich, weil das Rechtsmittelgericht in der Sache dem Hauptantrag stattgibt, so wird die Verurteilung auf Grund des Hilfsantrags durch die Vorinstanzen wirkungslos. Da die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags ohne besonderen Ausspruch rückwirkend mit Eintritt der auflösenden Bedingung endet, bedarf die Wirkungslosigkeit der Verurteilung durch die Vorinstanzen keines Ausspruchs im Tenor des Urteils des Rechtsmittelgerichts.

2. § 2 Abs. 1 TV ATZ begründet einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags für sämtliche Altersteilzeitarbeitsmodelle. Der Arbeitnehmer hat deshalb einen tariflichen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell.

3. Bei der Berechnung der Überlastquote des § 3 Abs. 1 TV ATZ ist auf den Betrieb abzustellen. Ein Betriebsteil kann zwar nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG auf Grund seiner räumlichen Entfernung vom Hauptbetrieb als selbständiger Betrieb gelten, ist aber kein Betrieb iSd. Tarifvorschrift.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 620/07

BAG – Urteil, 9 AZR 1117/06 vom 12.08.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 89/391/EWG, ArbSchG, BetrVG, BGB, ChemG, GefStoffV, ZPO
Schlagworte:Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung
Leitsatz:1. Arbeitnehmer haben nach § 5 Abs. 1 ArbSchG iVm. § 618 Abs. 1 BGB Anspruch auf eine Beurteilung der mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung.

2. § 5 Abs. 1 ArbSchG räumt dem Arbeitgeber bei dieser Beurteilung einen Spielraum ein. Der Betriebsrat hat bei dessen Ausfüllung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen. Der einzelne Arbeitnehmer kann deshalb nicht verlangen, dass die Gefährdungsbeurteilung nach bestimmten von ihm vorgegebenen Kriterien durchgeführt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 1117/06


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