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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum07 / 2006 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 07 / 2006



Insgesamt sind 49 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BAG – Urteil, 7 AZR 494/05 vom 26.07.2006

Rechtsgebiete:BerlHG, TzBfG, BGB
Schlagworte:Befristeter Arbeitsvertrag, Schriftform, Verlängerung, Rechtsmissbrauch
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 494/05



BAG – Urteil, 7 AZR 515/05 vom 26.07.2006

Rechtsgebiete:AVR, TzBfG
Schlagworte:Befristeter Arbeitsvertrag, Zitiergebot
Leitsatz:Die Befristung eines Arbeitsvertrags im Anwendungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien - AVR - des Diakonischen Werkes der EKD in der ab 1. Oktober 2002 geltenden Fassung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg kann auch dann auf § 14 Abs. 2 TzBfG gestützt werden, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich angegeben ist, dass es sich um eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG handelt. Das in § 5 Abs. 5 Unterabs. 1 Satz 2 AVR bestimmte Zitiergebot, wonach der Grund für die Befristung im Dienstvertrag anzugeben ist, bezieht sich nur auf die in § 5 Abs. 5 Unterabs. 1 Satz 1 AVR genannten Befristungsgründe (Wunsch des Arbeitnehmers, sachliche Gründe iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG), nicht auf die Rechtfertigung der Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 515/05

BAG – Urteil, 7 AZR 495/05 vom 26.07.2006

Rechtsgebiete:TzBfG, GG
Schlagworte:Befristung, Rundfunkmitarbeiter, Eigenart der Tätigkeit
Leitsatz:Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines programmgestaltenden Mitarbeiters einer Rundfunkanstalt kann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt sein.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 495/05

BAG – Urteil, 7 AZR 514/05 vom 26.07.2006

Rechtsgebiete:TzBfG, BGB
Schlagworte:Befristeter Arbeitsvertrag, Schriftform
Leitsatz:Zur Wahrung der nach § 14 Abs. 4 TzBfG für die Befristung von Arbeitsverträgen erforderlichen Schriftform genügt es, wenn die eine Vertragspartei in einem von ihr unterzeichneten, an die andere Vertragspartei gerichteten Schreiben den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags anbietet und die andere Vertragspartei das Vertragsangebot annimmt, indem sie das Schriftstück ebenfalls unterzeichnet (ebenso zum Schriftformerfordernis für langfristige Mietverträge in § 566 Satz 1 BGB aF: BGH 14. Juli 2004 - XII ZR 68/02 -BGHZ 160, 97; aA RG 19. Juni 1922 - III 657/21 - RGZ 105, 60).
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 514/05


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