JuraForum.de > Urteile > Bundesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 04 / 2006
Insgesamt sind 49 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO |
| Schlagworte: | Auflösungsantrag, Vorgreiflichkeit, Streitgegenstand |
| Leitsatz: | 1. Es ist in aller Regel ermessensfehlerhaft, über einen Kündigungsschutzantrag hinsichtlich einer Kündigung und über einen darauf bezogenen Auflösungsantrag eher zu entscheiden, als über einen zeitlich vorgehenden Auflösungsantrag (Aufgabe von BAG 17. September 1987 - 2 AZR 2/87 - RzK I 11a Nr. 16). 2. Auflösungsanträge, die auf unterschiedliche Kündigungen bezogen sind, haben unterschiedliche Streitgegenstände. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 360/05 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, BetrVG, KSchG, TV Arb BDr |
| Schlagworte: | Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 347/05 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, BetrVG, KSchG, TV Arb BDr vom 22. Juni 1961 idF vom 22. Januar 2001, Anlage 2 zu § 31 TV Arb BDr |
| Schlagworte: | Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung |
| Leitsatz: | Ein in einem Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehener Abfindungsanspruch ist auch dann bloße Insolvenzforderung iSv. § 38 InsO, wenn die Kündigung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter erklärt wird. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 364/05 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, BBesG |
| Schlagworte: | Tarifauslegung, Ehegattenanteil im Ortszuschlag, Konkurrenzregelung |
| Leitsatz: | Nach § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT erhält der Angestellte den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und Stufe 2 (Ehegattenanteil) des für ihn maßgebenden Ortszuschlags nur zur Hälfte, wenn sein Ehegatte als Angestellter im öffentlichen Dienst steht und diesem ebenfalls der Ortszuschlag der Stufe 2 zustünde. Aus der Kürzungsregelung folgt nicht, dass bei unterschiedlichen Tarifklassen den Ehegatten mindestens ein gemeinsamer Ehegattenanteil in Höhe von 100 % des höheren Ortszuschlags erhalten bleiben muss. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 437/05 | |
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