JuraForum.de > Urteile > Bundesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2006
Insgesamt sind 53 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | RVG |
| Schlagworte: | Einigungsgebühr |
| Volltext: BAG - Beschluss, 3 AZB 69/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Sozialplanpflicht bei Personalabbau |
| Leitsatz: | 1. Ein Personalabbau kann eine Betriebsänderung iSv. § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG darstellen. Maßgebend sind die Zahlen des § 17 Abs. 1 KSchG; in größeren Betrieben müssen allerdings mindestens 5 % der Belegschaft betroffen sein. Bei einem stufenweisen Personalabbau ist entscheidend, ob er auf einer einheitlichen unternehmerischen Planung beruht. 2. § 112a Abs. 1 BetrVG schränkt die Sozialplanpflicht in Fällen des Personalabbaus ein. Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn zu dem Personalabbau weitere Maßnahmen des Arbeitgebers hinzukommen. Unanwendbar ist sie erst, wenn die sonstigen Maßnahmen allein oder zusammen mit dem Personalabbau eine Betriebsänderung iSv. § 111 BetrVG darstellen. Dann ist nach § 112 Abs. 4 BetrVG ein Sozialplan erzwingbar. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 5/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, TVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung |
| Leitsatz: | 1. Eine Arbeitnehmervereinigung ist für den von ihr beanspruchten Zuständigkeitsbereich entweder insgesamt oder überhaupt nicht tariffähig. Es gibt keine partielle Tariffähigkeit. 2. Um tariffähig zu sein, muss eine Arbeitnehmervereinigung über eine Durchsetzungskraft verfügen, die erwarten lässt, dass sie als Tarifpartner vom sozialen Gegenspieler wahr- und ernstgenommen wird. 3. Sofern eine Arbeitnehmervereinigung bereits in nennenswertem Umfang Tarifverträge geschlossen hat, belegt dies regelmäßig ihre Durchsetzungskraft. Das gilt sowohl für den Abschluss originärer Tarifverträge als auch für den Abschluss von Anschlusstarifverträgen. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 58/04 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrVG, ZPO |
| Schlagworte: | Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen |
| Leitsatz: | 1. Beteiligte Stelle eines Beschlussverfahrens iSv. § 83 Abs. 3 ArbGG ist ein Betriebsverfassungsorgan nur, wenn es als Inhaber des streitigen Anspruchs oder Rechts materiell-rechtlich ernsthaft in Frage kommt. 2. Dem Gesamtbetriebsrat bei der Deutschen Post AG steht kein Mitbestimmungsrecht bei der Zuweisung von Beamtenplanstellen an die einzelnen Betriebe zu. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 59/04 | |
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