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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum03 / 2004 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 03 / 2004



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


BAG – Urteil, 2 AZR 147/03 vom 04.03.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG, BGB
Schlagworte:Betriebsrat, Außerordentliche Kündigung, Zustimmung
Leitsatz:Die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 103 BetrVG ist keine Zustimmung iSd. §§ 182 ff. BGB. Das Betriebsratsmitglied kann daher die Kündigung nicht nach § 182 Abs. 3 BGB iVm. § 111 Satz 2, 3 BGB zurückweisen, weil ihm der Arbeitgeber die vom Betriebsrat erteilte Zustimmung nicht in schriftlicher Form vorlegt.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 147/03



BAG – Urteil, 8 AZR 196/03 vom 04.03.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
Leitsatz:1. Zwar sind Vertragsstrafenabreden in Formularverträgen nach § 309 Nr. 6 BGB generell unzulässig; in formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz BGB jedoch die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden. Die Unwirksamkeit solcher Vereinbarungen kann sich aber auf Grund einer unangemessenen Benachteiligung ergeben (§ 307 Abs. 1 BGB).

2. Ist eine Vertragsstrafe in einem Formulararbeitsvertrag zu hoch, kommt eine geltungserhaltende Reduktion grundsätzlich nicht in Betracht.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 196/03

BAG – Urteil, 1 AZR 271/03 vom 02.03.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, TVG, TzBfG, BGB, MTV, TV
Schlagworte:Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist
Leitsatz:1. Auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers hat dieser die bisher im Betrieb geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer Struktur weiter anzuwenden, solange der Betriebsrat einer Änderung nicht zugestimmt hat.

2. Einseitige, nur den Arbeitnehmer belastende einzelvertragliche Ausschlussfristen sind jedenfalls dann unwirksam, wenn ein gekündigter Haustarifvertrag zweiseitig wirkende Verfallfristen vorsah.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 271/03


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