JuraForum.de > Urteile > Bundesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 12 / 2003
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Teilbetriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung |
| Leitsatz: | Die Grundsätze, wonach ein wirksam betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer nach Kenntniserlangung von einem Betriebsübergang ein Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber unverzüglich geltend machen muss, gelten nicht beim Übergang eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 621/02 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Schlagworte: | Betriebsrentenberechnung nach Garantie eines Versorgungsbesitzstandes |
| Leitsatz: | Die Betriebsrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers darf nicht niedriger sein als der ihm vor seinem Ausscheiden im Zusammenhang mit einer ablösenden Neuregelung des Versorgungswerks garantierte Versorgungsbesitzstand (Bestätigung und Weiterführung der Senatsrechtsprechung, zuletzt 18. März 2003 - 3 AZR 221/02 - BB 2003, 2625). |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 39/03 | |
| Rechtsgebiete: | MTL II, MTArb, TV Abendpersonal Hessen, GG |
| Schlagworte: | Tarifauslegung, tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen für Abendpersonal an Theatern: tariflicher Anspruch auf Versicherung bei der VBL, Ausschluss einzelner Beschäftigungsgruppen aus dem Geltungsbereich des MTL II/MTArb, Voraussetzungen für die Anwendung des Gleichheitssatzes auf Tarifverträge |
| Leitsatz: | Das Abendpersonal an Theatern und Bühnen ist vom Geltungsbereich des MTArb und der Versorgungstarifverträge ausgenommen. Das verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Ein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungs- und Regelungsbereichen gleich zu regeln, gibt es für unterschiedliche Tarifvertragsparteien nicht. |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 668/02 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen |
| Leitsatz: | 1. Auf Pflichtverletzungen beruhende Minderleistungen des Arbeit-nehmers können geeignet sein, eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen zu rechtfertigen. a) Der Arbeitnehmer muss unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten. b) Kennt der Arbeitgeber lediglich die objektiv messbaren Arbeits-ergebnisse, so genügt er im Kündigungsschutzprozess seiner Darle-gungslast, wenn er Tatsachen vorträgt, aus denen ersichtlich ist, dass die Leistungen des Arbeitnehmers deutlich hinter denen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückbleiben, also die Durchschnittsleistung erheblich unterschreiten. Alsdann ist es Sache des Arbeitnehmers, hierauf zu entgegnen, zB darzulegen, warum er mit seiner deutlich unterdurchschnittlichen Leistung dennoch seine persönliche Leistungsfähigkeit ausschöpft. Trägt der Arbeitnehmer derartige Umstände nicht vor, gilt das schlüssige Vorbringen des Arbeitgebers als zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO). Es ist dann davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer seine Leistungsfähigkeit nicht ausschöpft. 2. Eine personenbedingte Kündigung wegen Minderleistungen setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer gegen die subjektiv zu bestimmende Leistungspflicht verstößt. Es kommt darauf an, ob die Arbeitsleistung die berechtigte Erwartung des Arbeitgebers von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen in einem Maße unterschreitet, dass ihm ein Festhalten an dem (unveränderten) Arbeitsvertrag unzumutbar wird. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 667/02 | |