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Bundesarbeitsgericht
Entscheidungen 10 / 2003
Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
BAG – Urteil, 8 AZR 548/02 vom 30.10.2003
| Rechtsgebiete: | SGB VII, ZPO, BRTV-Bau |
| Schlagworte: | Haftungssauschluss nach den §§ 104 ff. SGB VII bei einem vom Arbeitgeber durchgeführten Sammeltransport |
| Leitsatz: | Erleidet ein Arbeitnehmer einen Unfall mit Personenschaden auf einem vom Arbeitgeber mit einem Betriebsfahrzeug und einem vom Betrieb gestellten Fahrer durchgeführten Transport von der Wohnung zu einer Baustelle, ist die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers und des Fahrers nach § 104 Abs. 1, § 105 SGB VII ausgeschlossen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 548/02 |
BAG – Urteil, 8 AZR 491/02 vom 30.10.2003
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs |
| Leitsatz: | Hat ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam widersprochen, so kann er diesen Widerspruch als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung nicht einseitig nach Zugang beim Erklärungsadressaten widerrufen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 491/02 |
BAG – Urteil, 7 AZR 113/03 vom 22.10.2003
| Rechtsgebiete: | TzBfG, BGB |
| Schlagworte: | Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform |
| Leitsatz: | Vereinbaren die Parteien nach Ausspruch einer Kündigung die befristete Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, bedarf die Befristung nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 113/03 |
BAG – Urteil, 10 AZR 13/03 vom 22.10.2003
| Rechtsgebiete: | TV-Prüf, TVG, GG, Rechtsberatungsgesetz |
| Schlagworte: | Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung |
| Leitsatz: | Die Normen des Tarifvertrages über das Prüf- und Beratungsstellenver-
fahren im Berliner Gebäudereiniger-Handwerk sind von der Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien gemäß § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 2 TVG gedeckt und verstoßen weder gegen Grundrechte noch gegen das Rechtsberatungsgesetz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 13/03 |
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