JuraForum.de > Urteile > Bundesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2003
Insgesamt sind 22 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, TVG, Haustarifverträge |
| Schlagworte: | Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit" |
| Leitsatz: | Eine tarifliche Regelung zur Beschäftigungssicherung, die einer nach dem Einstellungsdatum abgegrenzten Gruppe von Beschäftigten zeitlich befristet Verschlechterungen der tariflichen Arbeitsbedingungen zumutet, verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn nach Einschätzung der Tarifvertragsparteien sonst betriebsbedingte Kündigungen drohen, die zahlenmäßig der betroffenen Gruppe entsprechen und im Rahmen der sozialen Auswahl vorrangig diese treffen würden. |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 405/02 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, BUrlG, RTV-1995, RTV-2000 |
| Schlagworte: | Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000 |
| Leitsatz: | 1. Nach dem Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk 1995 hatten die gewerblichen Arbeitnehmer nur Anspruch auf das tarifliche Urlaubsgeld, soweit der Urlaub vor dem 1. September 2000 angetreten wurde. 2. Der Anspruch auf Urlaubsgeld entstand mit dem Anspruch auf Urlaubsvergütung gem. § 14 Ziff. 2.2 RTV-1995 beim Urlaubsantritt. Da der RTV-1995 bis zum Inkrafttreten des RTV-2000 am 1. September 2000 nachwirkte, konnte nur der Urlaubsantritt vor Ablauf des Nachwirkungszeitraums den Urlaubsgeldanspruch begründen. 3. Der RTV-2000 hat den Anspruch auf Urlaubsgeld nicht rückwirkend entfallen lassen. Für eine derartige Ablösung fehlt eine eindeutige Regelung. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 563/02 | |
| Rechtsgebiete: | BUrlG, Seemannsgesetz, Kapitäns-MTV |
| Schlagworte: | Urlaubsanspruch - Seedienstuntauglichkeit eines Kapitäns |
| Leitsatz: | 1. In der Seeschiffahrt ist nach § 60 Seemannsgesetz und nach § 25 Kapitäns-MTV der Resturlaub abzugelten, wenn eine Verlängerung des Heuerverhältnisses in Folge Eingehens eines neuen Heuer- oder sonstigen Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist. Ansonsten verlängert sich das Arbeitsverhältnis automatisch um die Resturlaubstage. Hierzu bedarf es keiner Willenserklärungen der Arbeitsvertragsparteien. 2. Ist dem Arbeitnehmer die Erbringung der Arbeitsleistung auf Dauer unmöglich, kommt keine Verlängerung des Heuerverhältnisses für die Dauer des noch nicht gewährten Urlaubs in Betracht. Der Urlaubsanspruch ist dann nicht erfüllbar. 3. Solange ein Arbeitnehmer nicht die vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann, ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllbar. Etwas anderes gilt, wenn es dem Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts nach § 106 GewO möglich und zumutbar ist, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte Arbeit zuzuweisen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 423/02 | |
| Rechtsgebiete: | Altersteilzeitgesetz, TV ATZ, MTArb, TV LohngrV |
| Schlagworte: | Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit |
| Leitsatz: | 1. Die Vorhandwerkerzulage nach § 3 Abs. 2 TV LohngrV ist ein zum Monatsregellohn gehörender fester Bezügebestandteil. Sie ist deshalb gem. § 4 Abs. 1 1. Alt. TV ATZ während der Gesamtdauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses und damit auch während der Freistellungsphase des Blockmodells zur Hälfte zu zahlen. 2. Im Blockmodell tritt der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung. Er hat während der Arbeitsphase Vorleistungen erbracht und hierdurch Entgeltteile erarbeitet, die nicht im Monat der Arbeitsphase ausgezahlt, sondern für die spätere Freistellungsphase angespart wurden. 3. Wird die Vorhandwerkerzulage vor Beginn der Freistellungsphase widerrufen, ist sie spiegelbildlich zur Arbeitsphase während der Freistellungsphase in hälftiger Höhe zu leisten. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 353/02 | |