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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum05 / 2003 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 05 / 2003



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


BAG – Beschluss, 1 ABR 13/02 vom 06.05.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbZG, ZPO
Schlagworte:Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit"
Leitsatz:Zur Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG benötigt der Betriebsrat im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten und der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit Kenntnis von Beginn und Ende der täglichen und vom Umfang der tatsächlich geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber hat seinen Betrieb so zu organisieren, daß er die Durchführung der geltenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen selbst gewährleisten kann. Er muß sich deshalb über die genannten Daten in Kenntnis setzen und kann dem Betriebsrat die Auskunft hierüber nicht mit der Begründung verweigern, er wolle die tatsächliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer wegen einer im Betrieb eingeführten "Vertrauensarbeitszeit" bewußt nicht erfassen.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 13/02



BAG – Beschluss, 1 ABR 11/02 vom 06.05.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Schlagworte:Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans
Leitsatz:1. Für die gerichtliche Überprüfung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit eines durch Spruch der Einigungsstelle aufgestellten Sozialplans kommt es auf die objektiven Umstände an, wie sie im Aufstellungszeitpunkt tatsächlich vorlagen. Ob diese Umstände der Einigungsstelle bekannt waren oder bekannt sein konnten, ist für die Beurteilung ohne Bedeutung.

2. Der Umfang der nach § 112 Abs. 5 Satz 1 BetrVG zulässigen Belastung des Unternehmens richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. Der in § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG enthaltenen Grenzziehung ist zu entnehmen, daß das Gesetz bei einem wirtschaftlich wenig leistungsstarken Unternehmen im Falle der Entlassung eines großen Teils der Belegschaft auch einschneidende Belastungen bis an den Rand der Bestandsgefährdung für vertretbar ansieht.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 11/02


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