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Bundesarbeitsgericht
Entscheidungen 05 / 2003
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
BAG – Urteil, 2 AZR 255/02 vom 22.05.2003
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Kündigung, Insolvenz |
| Leitsatz: | Der Insolvenzverwalter kann ein Arbeitsverhältnis auch dann mit der kurzen Kündigungsfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO kündigen, wenn er zuvor als vorläufiger Insolvenzverwalter unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt hat. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 255/02 |
BAG – Urteil, 4 AZR 420/02 vom 21.05.2003
| Rechtsgebiete: | AVVO, PHG, UG |
| Schlagworte: | Eingruppierung - Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung |
| Leitsatz: | Eine "abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung" iSd. Anmerkung Nr. 13 des Teils D der Anlage 1 zur Arbeitsvertrags- und Vergütungsordnung für den Kirchlichen Dienst der Erzdiözese Freiburg (AVVO) liegt auch dann vor, wenn der Mitarbeiter eine Abschlußprüfung zum "Diplom-Pädagogen" in einem Aufbaustudium erfolgreich abgelegt hat, das für dessen Abschluß die Hochschulreife und einen Grundstudiengang voraussetzt und damit zusammen eine Mindeststudienzeit von mehr als sechs reinen Studiensemestern gefordert sind. |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 420/02 |
BAG – Urteil, 10 AZR 390/02 vom 21.05.2003
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Gratifikation in Teilbeträgen - Rückzahlungsvorbehalt |
| Leitsatz: | Die zulässige Bindungsdauer, die durch die Pflicht zur Rückzahlung einer Gratifikation für den Fall des Ausscheidens aus dem Betrieb erreicht werden kann, richtet sich nach der Höhe und dem Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit der Leistung. Dies gilt auch dann, wenn eine als einheitlich bezeichnete Leistung in zwei Teilbeträgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig wird. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 390/02 |
BAG – Urteil, 10 AZR 524/02 vom 21.05.2003
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung |
| Leitsatz: | Erhält der Arbeitgeber von einem Dritten arbeitsplatzgebundene Mittel für die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation, so gebietet es der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, auch den auf anderen Arbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmern eine entsprechende Gratifikation aus eigenen Mitteln zu gewähren. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 524/02 |
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