JuraForum.de > Urteile > Bundesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2003
Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Änderungskündigung |
| Leitsatz: | Änderungskündigungen zur Anpassung vertraglicher Nebenabreden (zB kostenlose Beförderung zum Betriebssitz, Fahrtkostenzuschuß, Mietzuschuß) an geänderte Umstände unterliegen nicht den gleichen strengen Maßstäben wie Änderungskündigungen zur Entgeltabsenkung. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 74/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GG, BetrVG, BDSG |
| Schlagworte: | Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung |
| Leitsatz: | 1. Die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber stellt einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. 2. Dieser Eingriff führt jedoch dann nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Video-Überwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. 3. Ist die Videoüberwachung entgegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrates durchgeführt worden, so ergibt sich aus diesem Verstoß jedenfalls dann kein eigenständiges Beweisverwertungsverbot, wenn der Betriebsrat der Verwendung des Beweismittels und der darauf gestützten Kündigung zustimmt und die Beweisverwertung nach den allgemeinen Grundsätzen gerechtfertigt ist. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 51/02 | |
| Rechtsgebiete: | BErzGG |
| Schlagworte: | Sonderkündigungsschutz - Erziehungsgeld - Teilzeit |
| Leitsatz: | Der Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 2 Satz 2 BErzGG (in der vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung) gilt auch für Arbeitsverhältnisse, die nach der Geburt des Kindes begründet worden sind, wenn bei Vertragsschluß ein zuvor bestehendes anderes Arbeitsverhältnis bereits beendet war. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 627/01 | |
| Rechtsgebiete: | BUrlG, SchwbG, InsO, KO, AFG, SGB III, MTV |
| Schlagworte: | Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist, ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG Masseverbindlichkeit iSv. § 55 Abs.1 Nr. 2 Alt. 2 InsO. 2. Urlaubsabgeltungsansprüche entstehen erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und können nicht einem früheren Zeitraum zugeordnet werden. Deshalb ist es für die Einordnung als Masseverbindlichkeit unerheblich, ob die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgereicht hätte, den Urlaubsanspruch durch Freistellung von der Arbeitspflicht zu erfüllen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 174/02 | |