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Bundesarbeitsgericht
Entscheidungen 02 / 2003
Insgesamt sind 29 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
BAG – Beschluss, 1 AZB 53/02 vom 28.02.2003
| Rechtsgebiete: | ArbG, ZPO |
| Schlagworte: | Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens |
| Leitsatz: | Seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des Beschwerderechts kann das Landesarbeitsgericht auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die Rechtsbeschwerde gegen verfahrensbegleitende Beschlüsse jedenfalls dann zulassen, wenn es als Rechtsmittelgericht über eine sofortige Beschwerde nach § 78 ArbGG iVm. § 83 Abs. 5 ArbGG entscheidet. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 AZB 53/02 |
BAG – Urteil, 5 AZR 112/02 vom 26.02.2003
| Rechtsgebiete: | EFZG |
| Schlagworte: | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Vorlagepflicht |
| Leitsatz: | Durch Tarifvertrag kann bestimmt werden, daß der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell bereits für den ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit beizubringen hat (Bestätigung von BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - BAGE 93, 276). |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 112/02 |
BAG – Urteil, 5 AZR 223/02 vom 26.02.2003
| Rechtsgebiete: | BGB, EStG, MTV |
| Schlagworte: | Nettolohnklage, Ausschlußfrist |
| Leitsatz: | 1. Zur schlüssigen Begründung einer Nettolohnklage hat der Kläger die für den Tag des Zuflusses des Arbeitsentgelts geltenden Besteuerungsmerkmale im einzelnen darzulegen.
2. Eine Entgeltnachzahlung, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem späteren Kalenderjahr erfolgt, ist lohnsteuerrechtlich nicht laufender Arbeitslohn, sondern ein "sonstiger Bezug" iSv. § 38 a Abs. 1 Satz 3 EStG. Für die einzubehaltende Lohnsteuer sind die für den Tag des Zuflusses auf der Lohnsteuerkarte vermerkten Besteuerungsmerkmale zugrunde zu legen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 223/02 |
BAG – Urteil, 5 AZR 690/01 vom 26.02.2003
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB, AO |
| Schlagworte: | Arbeitslohn, Schwarzgeldvereinbarung |
| Leitsatz: | Eine Abrede, die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ("schwarz") auszuzahlen, führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags. Soll die Abführung von Steuern und Beiträgen vereinbarungsgemäß teilweise unterbleiben, ist nur diese Abrede und nicht ein Teil der Vergütungsvereinbarung nichtig. |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 690/01 |
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