JuraForum.de > Urteile > Bundesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 12 / 2002
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GVG, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde |
| Leitsatz: | Gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht findet eine Beschwerde zum Bundesarbeitsgericht nicht statt. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 54/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, SGB VII |
| Schlagworte: | Haftungsausschluß bei gemeinsamer Betriebsstätte |
| Leitsatz: | Ein Haftungsausschluß auf Grund einer Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte nach § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII kommt nur in Betracht, wenn betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen vorliegen, die bewußt und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen. Es reicht aus, daß die gegenseitige Verständigung stillschweigend erfolgt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 94/02 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, PostPersRG, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Mitbestimmung bei sog. Insichbeurlaubungen von Beamten |
| Leitsatz: | Bei der Festlegung von Kriterien für die Auswahl von Beamten zur sog. Insichbeurlaubung gemäß § 4 Abs. 3 PostPersRG handelt es sich um die Aufstellung von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Umgruppierungen nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Ob dazu auch gegen den Willen des Arbeitgebers eine Einigungsstelle gebildet werden kann, hängt nach § 95 Abs. 2 BetrVG von der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ab. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 27/01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BetrVG 1972, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf |
| Leitsatz: | Der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG besteht auch während der Dauer von Arbeitskampfmaßnahmen im Betrieb. Die Arbeitskampffreiheit des Arbeitgebers wird dadurch nicht eingeschränkt. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 7/02 | |