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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum12 / 2002 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 12 / 2002



Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BAG – Beschluss, 5 AZB 54/02 vom 19.12.2002

Rechtsgebiete:GVG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
Leitsatz:Gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht findet eine Beschwerde zum Bundesarbeitsgericht nicht statt.
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 54/02



BAG – Urteil, 8 AZR 94/02 vom 12.12.2002

Rechtsgebiete:BGB, SGB VII
Schlagworte:Haftungsausschluß bei gemeinsamer Betriebsstätte
Leitsatz:Ein Haftungsausschluß auf Grund einer Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte nach § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII kommt nur in Betracht, wenn betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen vorliegen, die bewußt und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen. Es reicht aus, daß die gegenseitige Verständigung stillschweigend erfolgt.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 94/02

BAG – Beschluss, 1 ABR 27/01 vom 10.12.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, PostPersRG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Mitbestimmung bei sog. Insichbeurlaubungen von Beamten
Leitsatz:Bei der Festlegung von Kriterien für die Auswahl von Beamten zur sog. Insichbeurlaubung gemäß § 4 Abs. 3 PostPersRG handelt es sich um die Aufstellung von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Umgruppierungen nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Ob dazu auch gegen den Willen des Arbeitgebers eine Einigungsstelle gebildet werden kann, hängt nach § 95 Abs. 2 BetrVG von der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ab.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 27/01

BAG – Beschluss, 1 ABR 7/02 vom 10.12.2002

Rechtsgebiete:GG, BetrVG 1972, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf
Leitsatz:Der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG besteht auch während der Dauer von Arbeitskampfmaßnahmen im Betrieb. Die Arbeitskampffreiheit des Arbeitgebers wird dadurch nicht eingeschränkt.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 7/02


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