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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum11 / 2002 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 11 / 2002



Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


BAG – Urteil, 9 ARZ 658/00 vom 05.11.2002

Rechtsgebiete:BUrlG, MTV
Schlagworte:Tarifliche Urlaubsentgeltberechnung
Leitsatz:§ 14 X. Ziff. 1 des Einheitlichen Manteltarifvertrages für die Brauereien im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29. August 1995 enthält eine eigenständige Regelung für die Berechnung des Urlaubsentgelts. Verdienst für Überstunden ist deshalb zu berücksichtigen.
Volltext: BAG - Urteil, 9 ARZ 658/00



BAG – Urteil, 9 AZR 373/01 vom 05.11.2002

Rechtsgebiete:TVG, BGB, VTV
Schlagworte:Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe, Tarifliche Ausschlußfrist
Leitsatz:1. Die Ausschlußfrist für Erstattungsansprüche des Arbeitgebers gegenüber der Sozialkasse nach § 9 Abs. 3 Satz 1 VTV findet nach Satz 2 nur dann keine Anwendung, wenn der Arbeitgeber erstmals zur Meldung und Beitragszahlung herangezogen wird. Dies trifft nicht auf einen Arbeitgeber zu, der bereits am Sozialkassenverfahren teilgenommen hat, dann aber die Rechtmäßigkeit seiner Heranziehung zu Beiträgen bestreitet. Die rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung der rückständigen Beiträge ist weder als rückwirkende Heranziehung zur Meldung anzusehen noch damit vergleichbar.

2. Die Erstattungsansprüche für Urlaubsgeld und Lohnausgleich nach §§ 9 und 12 VTV setzen gem. § 14 Abs. 4 VTV nicht nur ein rechnerisch ausgeglichenes Beitragskonto des Arbeitgebers voraus. Erforderlich ist weiterhin, daß er auch vollständig seiner Meldepflicht nach § 15 VTV nachgekommen ist.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 373/01

BAG – Urteil, 9 AZR 451/01 vom 05.11.2002

Rechtsgebiete:GG, LHO NRW, BGB
Schlagworte:Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten bei der Stellenbesetzung
Leitsatz:1. Art. 33 Abs. 2 GG garantiert Angestellten gleichermaßen wie Beamten den Zugang zu einem öffentlichen Amt, sofern nicht ein Funktionsvorbehalt zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben besteht.

2. Die Praxis, eine festgelegte Zahl von Beförderungsstellen aus haushaltsrechtlichen Erwägungen nur mit Beamten zu besetzen, verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 451/01


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