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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum10 / 2002 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 10 / 2002



Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BAG – Urteil, 1 AZR 573/01 vom 29.10.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, MTV f. d. Hamburger Einzelhandel
Schlagworte:Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip
Leitsatz:Die Anrechnungsklausel in § 12 C der Manteltarifverträge für den Hamburger Einzelhandel vom 4. Juli 1989, vom 18. Juni 1993 und vom 8. August 1997 stellt eine Öffnungsklausel iSv. § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG dar, mit welcher die Tarifvertragsparteien den Abschluß ergänzender Betriebsvereinbarungen über betriebliche Sonderleistungen erlaubt haben.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 573/01



BAG – Urteil, 1 AZR 603/01 vom 29.10.2002

Rechtsgebiete:BGB, ArbZG, BetrVG, Bundesmanteltarifvertrag f. d. Güter- u. Möbelfernverkehr vom 14. Juli 1988
Schlagworte:Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers
Leitsatz:1. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn spätestens zu Beginn der Arbeitsunterbrechung auch deren Dauer feststeht.

2. Be- und Entladezeiten, während derer der Kraftfahrer sein Fahrzeug und das Betriebsgelände zwar verlassen darf, einem Arbeitsaufruf aber umgehend nachzukommen hat, sind keine Ruhepausen. Vergütungsrechtlich sind diese Zeiten Arbeitsbereitschaft iSv. § 2 Bundesmanteltarifvertrag für den Güter- und Möbelfernverkehr.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 603/01

BAG – Urteil, 6 AZR 743/00 vom 24.10.2002

Rechtsgebiete:BBiG, BGB, TVG, Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Juli 1995
Schlagworte:Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen im Berufsausbildungsverhältnis
Leitsatz:Erfüllt der Ausbilder nicht seine Hinweispflicht aus § 4 Abs. 1 Nr. 9 BBiG, haftet er dem Auszubildenden gem. § 286, § 285, § 249 BGB aF auf Schadenersatz. Das gilt auch, wenn es der Ausbilder unterläßt, den Auszubildenden auf einen Tarifvertrag hinzuweisen, der erst nach Beginn der Berufsausbildung infolge Allgemeinverbindlicherklärung auf das Ausbildungsverhältnis Anwendung findet.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 743/00

BAG – Urteil, 6 AZR 632/00 vom 24.10.2002

Rechtsgebiete:AGBG, ArbGG, GG, HGB
Schlagworte:Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin
Leitsatz:1. § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG stellt die von ihr erfaßten selbständigen Einfirmenvertreter Arbeitnehmern lediglich prozessual gleich. Die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften oder Grundsätze auf das Rechtsverhältnis eines selbständigen Einfirmenvertreters regelt diese Vorschrift nicht.

2. Eine Vereinbarung, nach der ein Handelsvertreter dem Unternehmer Schulungskosten anteilig zu erstatten hat, soweit das Vertragsverhältnis vor Ablauf bestimmter Fristen endet, unterliegt einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 632/00


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