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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum08 / 2002 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 08 / 2002



Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


BAG – Urteil, 1 AZR 247/01 vom 06.08.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, ZPO, InsO, UmwG
Schlagworte:Auslegung eines Sozialplans, rückwirkende Gehaltserhöhung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
Leitsatz:1. In einem einvernehmlich zustande gekommenen Sozialplan können die Betriebsparteien vorsehen, daß dieser bei einer Eigenkündigung eines Arbeitnehmers dann gilt, wenn der Arbeitgeber der Kündigung nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbietet.

2. Eine vertragliche Bezugnahme auf den jeweils geltenden Gehaltstarifvertrag kann im Falle einer rückwirkenden Tariferhöhung zu Nachzahlungsansprüchen des Arbeitnehmers auch dann führen, wenn das Arbeitsverhältnis bei Tarifabschluß bereits beendet war.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 247/01



BAG – Beschluss, 1 ABR 49/01 vom 06.08.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, GG, MTV BHW-Gruppe Tarifvereinbarung ü. eine Vergütungsregelung f. Gebietsverkaufstrainer u. Gebietsverkaufsförderer der BHW Bausparkasse AG v. 29. Juni 2000
Schlagworte:Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung
Leitsatz:1. Die Unwirksamkeit einer Rechtsvorschrift, auf der die beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG beruht, kann der Betriebsrat auch noch nach Ablauf der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG geltend machen.

2. Eine Ein- oder Umgruppierung, die von der im Betrieb geltenden Vergütungsordnung geboten wird, stellt keinen "Nachteil" des betroffenen Arbeitnehmers iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dar.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 49/01

BAG – Beschluss, 1 ABR 47/01 vom 06.08.2002

Rechtsgebiete:BPersVG, ZA-NTS, UP, ZPO
Schlagworte:Beteiligungsrechte der Betriebsvertretung bei einer durch Änderungskündigung bewirkten Umsetzung
Leitsatz:1. Bezweckt eine Änderungskündigung eine Umsetzung iSd. § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG, hat die Dienststelle hinsichtlich der Änderungskündigung das Mitwirkungsverfahren und hinsichtlich der Umsetzung das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten.

2. Entscheidet der Leiter der obersten Dienststelle im Stufenverfahren aus Anlaß einer von der Beschäftigungsdienststelle beabsichtigten Beendigungskündigung, lediglich eine Änderungskündigung mit dem Ziel einer Umsetzung iSd. § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG auszusprechen, steht das Mitbestimmungsrecht bei der Umsetzung der Hauptbetriebsvertretung zu.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 47/01


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