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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum08 / 2002 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 08 / 2002



Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BAG – Urteil, 4 AZR 263/01 vom 21.08.2002

Rechtsgebiete:TVG, BGB, Gehaltsabkommen f. d. Beschäftigten i. d. Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden
Schlagworte:Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen
Leitsatz:Eine dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge, an die der Arbeitgeber an seinem Sitz kraft Verbandszugehörigkeit gebunden ist, ist auch dann eine Gleichstellungsklausel, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieser Tarifverträge beschäftigt wird (Weiterführung von Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 263/01



BAG – Urteil, 4 AZR 223/01 vom 21.08.2002

Rechtsgebiete:EKT, Anlage 5 zum EKT, TVG
Schlagworte:Eingruppierung: Rehabilitationsberater in Ersatzkasse
Leitsatz:"Rehabilitationsberater/innen" im Sinne der entsprechenden Beispiele der VergGr. 6 und 7 des Tarifvertrages über die Einstufung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Barmer Ersatzkasse (Anlage 5 zum EKT) sind die Ansprechpartner des Versicherten, die dessen individuellen Rehabilitationsbedarf erfassen und dessen ggf. erforderliche Rehabilitation im Sinne eines Case-Managements steuern.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 223/01

BAG – Urteil, 9 AZR 750/00 vom 20.08.2002

Rechtsgebiete:GG, EG, BGB, MTV
Schlagworte:Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung
Leitsatz:Eine tarifvertragliche Bestimmung, die den Anspruch von Arbeitnehmern auf Gewährung von zusätzlich bezahlter Freistellung ab Vollendung des 60. Lebensjahres ausschließt, sofern der Arbeitnehmer vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen kann, kann Frauen mittelbar diskriminieren. Daß die Frauen im Verhältnis zu Männern begünstigende Altersgrenze von 60 Jahren verfassungsrechtlich (noch) unbedenklich ist, rechtfertigt ihren Ausschluß nicht (Aufgabe von BAG 6. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 - BAGE 48, 65).
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 750/00

BAG – Beschluss, 9 AZN 130/02 vom 20.08.2002

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsprüfung
Leitsatz:1. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Begründung einer Divergenzbeschwerde gehört die Darlegung, daß in der anzufechtenden Entscheidung das Landesarbeitsgericht einen fallübergreifenden Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem Rechtssatz abweicht, den zu derselben Rechtsfrage eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte aufgestellt hat (Bestätigung Senat 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 93).

2. Sind die sich widersprechenden Rechtssätze auf der Grundlage unterschiedlicher Rechtsnormen aufgestellt worden, muß der Beschwerdeführer zur Begründung einer rechtserheblichen Divergenz darlegen, daß die unterschiedlichen Rechtsnormen einen identischen Regelungsgegenstand betreffen. Ansonsten kann nicht davon ausgegangen werden, daß die sich widersprechenden Rechtssätze zu derselben Rechtsfrage aufgestellt sind. Ob eine wörtliche Übereinstimmung der Normtexte erforderlich ist, bleibt unentschieden. Die bloße Vergleichbarkeit der Regelungsinhalte genügt jedenfalls nicht (Fortführung Senat 8. Dezember 1994 - 9 AZN 849/94 - BAGE 79, 3).
Volltext: BAG - Beschluss, 9 AZN 130/02


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