JuraForum.de > Urteile > Bundesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | HGB, SGB III |
| Schlagworte: | Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich |
| Leitsatz: | Der Wortlaut einer allgemeinen Ausgleichsklausel in einem gerichtlichen Vergleich, wonach mit der Erfüllung der Vereinbarung sämtliche Ansprüche "hinüber und herüber" aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten und ausgeglichen sein sollen, umfaßt auch Ansprüche aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot. Aus weiteren Umständen wie dem Zustandekommen der Vereinbarung oder dem nachvertraglichen Verhalten kann sich ergeben, daß die Parteien ein Wettbewerbsverbot dennoch aufrechterhalten bzw. nicht auf Ansprüche daraus verzichten wollen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 513/01 | |
| Rechtsgebiete: | BBiG, VO ü. d. Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel vom 14. Januar 1987, MTV f. d. Hamburger Einzelhandel v. 18. Juni 1993, Gehaltstarifvertrag f. d. Hamburger Einzelhandel v. 27. September 1996, ZPO |
| Schlagworte: | Erstattung von Kosten der Berufsausbildung |
| Leitsatz: | 1. Die für Berufsausbildungsverhältnisse geltenden Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (§§ 3 ff. BBiG) finden auf ein Rechtsverhältnis auch dann Anwendung, wenn das Ziel der Ausbildung mit dem Bestehen der Abschlußprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel zwar noch nicht erreicht ist, die Ausbildung danach aber nicht mehr fortgesetzt wird. 2. Dem Auszubildenden dürfen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG keine Kosten auferlegt werden, die dem Auszubildenden bei der Ausbildung entstehen. Dazu gehören nicht Kosten, die im Zusammenhang mit dem Besuch der staatlichen Berufsschule des berufsschulpflichtigen Auszubildenden stehen. Veranlaßt der Ausbildende den Auszubildenden zum Besuch einer anderen Bildungseinrichtung als der staatlichen Berufsschule und fallen deshalb Kosten an, hat der Ausbildende diese zu tragen. Eine Vereinbarung, nach der der Auszubildende diese Kosten zu erstatten hat, wird von § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG erfaßt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 381/00 | |
"Bundesarbeitsgericht - Entscheidungen 07 / 2002 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum