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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum02 / 2002 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 02 / 2002



Insgesamt sind 21 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BAG – Urteil, 6 AZR 357/01 vom 28.02.2002

Rechtsgebiete:AVR Caritasverband, ZPO, GG
Schlagworte:Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter
Leitsatz:Nach § 5 Abs. 2 AVR-Caritas ist es einem in einem Krankenhaus beschäftigten Krankenpfleger nicht gestattet, eine Nebentätigkeit als Leichenbestatter auszuüben, weil dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt werden.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 357/01



BAG – Urteil, 9 AZR 562/00 vom 27.02.2002

Rechtsgebiete:GG, TV Vorruhestand
Schlagworte:Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie
Leitsatz:§ 8 a Abs. 7 Satz 1 TV Vorruhestand, wonach der Südwestrundfunk einen Arbeitnehmer, der das 57. Lebensjahr vollendet hat und dessen Arbeitsplatz in der Zeit vom 1. Oktober 1998 bis 31. Dezember 2000 wegfällt, von der Arbeitspflicht freistellen kann, begründet ein einseitiges Suspensierungsrecht der Rundfunkanstalt.

Die Regelung greift in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers (Art. 12 Abs. 1 GG) ein. Sie ist jedoch gerechtfertigt, weil sie Wertentscheidungen des Kündigungsschutzes berücksichtigt.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 562/00

BAG – Urteil, 9 AZR 543/00 vom 27.02.2002

Rechtsgebiete:BGB, AGB-Gesetz, EGBGB
Schlagworte:Einzelvertragliche Ausschlußfrist
Leitsatz:1. Die Fälligkeit einer Leistung im Sinne einer Ausschlußfrist hängt nur dann von einer Abrechnung des Anspruchsgegners ab, wenn der Anspruchsberechtigte die Höhe seiner Ansprüche ohne die Abrechnung der Gegenseite nicht erkennen kann.

2. Eine durch Formularvertrag vereinbarte zweistufige vertragliche Ausschlußfrist ist nicht deshalb unzulässigerweise überraschend, weil die zweite Stufe kürzer ist als die erste.

3. Eine vertragliche Ausschlußklausel, nach der Ansprüche innerhalb von zwei Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich und innerhalb eines Monats nach ihrer Ablehnung durch die Gegenseite oder Ablauf einer Frist von 14 Tagen ohne Äußerung der Gegenseite gerichtlich geltend gemacht werden muß, ist nicht sittenwidrig.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 543/00

BAG – Urteil, 9 AZR 545/00 vom 27.02.2002

Rechtsgebiete:MTV
Schlagworte:Tarifliche Ausschlußfristen
Leitsatz:1. Hängt ein Anspruch davon ab, daß der Arbeitnehmer einen Wunsch äußert, wird der Anspruch nicht vor Abgabe der entsprechenden Erklärung fällig.

2. Sind nach den Bestimmungen eines Tarifvertrags Ansprüche "gegenüber der Personalabteilung" oder einer "entsprechenden zuständigen Stelle" geltend zu machen, so reicht dafür die Geltendmachung gegenüber einem Prozeßbevollmächtigten des Arbeitgebers aus, soweit ein mit dem Anspruch in Zusammenhang stehender Prozeß geführt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 545/00


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