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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum11 / 2001 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 11 / 2001



Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BAG – Urteil, 4 AZR 736/00 vom 29.11.2001

Rechtsgebiete:BAT 1975, VergGr. Anlage 1 a, Änderungstarifvertrag vom 30. September 1992
Schlagworte:Eingruppierung eines Rettungsassistenten
Leitsatz:Bei der Eingruppierung des Angestellten nach dem BAT ist auch dessen Tätigkeit im Bereitschaftsdienst zu berücksichtigen.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 736/00



BAG – Urteil, 4 AZR 762/00 vom 29.11.2001

Rechtsgebiete:GG, Vergütungstarifvertrag LTU
Schlagworte:Ungleiche tarifliche Vergütung
Leitsatz:Die erhebliche Erhöhung des tariflichen Umgruppierungsbetrages bei der Beförderung vom Co-Piloten zum Flugkapitän verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), auch wenn dadurch in einer Übergangszeit Flugkapitäne nach der neuen tariflichen Regelung besser gestellt werden als vergleichbare Flugkapitäne, die unter den früheren tariflichen Regelungen befördert worden sind.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 762/00

BAG – Urteil, 4 AZR 757/00 vom 29.11.2001

Rechtsgebiete:ZPO, Zulagentarifvertrag
Schlagworte:Tarifvertragsauslegung, Zulässigkeit eines Feststellungsantrags
Leitsatz:Sind zwischen den Parteien hinsichtlich der Auslegung einer monatlichen tariflichen Zulagenregelung mehrere Punkte der Berechnungsmethode umstritten, ist ein auf einen bestimmten monatlichen Betrag gerichteter Feststellungsantrag unzulässig.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 757/00

BAG – Urteil, 5 AZR 87/00 vom 21.11.2001

Rechtsgebiete:BGB, Lehrer-Richtlinien
Schlagworte:Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin
Leitsatz:1. Wird die Lehrerin an einer städtischen Volkshochschule als freie Mitarbeiterin eingestellt und pauschal nach bestimmten Honorarsätzen je geleisteter Unterrichtseinheit vergütet, ist diese Vergütung regelmäßig nur für den Fall einer tatsächlich gegebenen freien Mitarbeit vereinbart. Liegt ein Arbeitsverhältnis vor, ist für dessen gesamte Dauer die Höhe der Vergütung nicht bestimmt. Sofern nicht eine tarifliche Vergütungsregelung unmittelbar gilt, wird die übliche Vergütung geschuldet.

2. Läßt sich aus Tarifrecht, Eingruppierungsrichtlinien oder sonstigen Umständen eine übliche Vergütung für Volkshochschullehrer nicht bestimmen, kommt ein Anspruch auf angemessene Vergütung nach den §§ 316, 315 BGB in Betracht.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 87/00


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