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Bundesarbeitsgericht
Entscheidungen 09 / 2001
Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
BAG – Urteil, 6 AZR 577/00 vom 27.09.2001
| Rechtsgebiete: | TVK, BGB |
| Schlagworte: | Schlagzeuger - Pflicht zur Bedienung eines Regenmachers |
| Leitsatz: | Ein Musiker in einem Kulturorchester, der nach dem Arbeitsvertrag iVm. § 6 Abs. 1 TVK zum Spielen des Schlagzeugs verpflichtet ist, hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung für das Bedienen eines sog. Regenmachers |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 577/00 |
BAG – Urteil, 2 AZR 176/00 vom 27.09.2001
| Rechtsgebiete: | KSchG, SprAuG, BetrVG |
| Schlagworte: | Auflösungsantrag |
| Leitsatz: | Eine ausreichende Personalverantwortung eines leitenden Angestellten iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG kann bereits dann gegeben sein, wenn sie sich auf eine abgeschlossene Gruppe von Mitarbeitern bezieht, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist. Das ist insbesondere anzunehmen, wenn diese Mitarbeiter ihrerseits die ihnen nachgeordneten Arbeitnehmer selbständig einstellen und entlassen können. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 176/00 |
BAG – Urteil, 2 AZR 236/00 vom 27.09.2001
| Rechtsgebiete: | MTV-Brauereien, BGB, BetrVG, KSchG, TVG |
| Schlagworte: | Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld) nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband |
| Leitsatz: | Nimmt der Arbeitnehmer das mit einer Änderungskündigung verbundene Angebot des bisher tarifgebundenen Arbeitgebers zur Reduzierung der bisher tariflich gewährleisteten Sonderzahlungen gemäß § 2 Satz 1 KSchG unter Vorbehalt an, kommt eine die (sich an die Nachbindung nach § 3 Abs. 3 TVG anschließende) Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG beendende einzelvertragliche Abmachung unter der Bedingung zustande, daß sich die Änderung der Arbeitsbedingungen als sozial gerechtfertigt erweist. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 236/00 |
BAG – Urteil, 2 AZR 389/00 vom 27.09.2001
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Präklusion |
| Leitsatz: | Hat das Arbeitsgericht angenommen, eine ordentliche Arbeitgeberkündigung sei sowohl nach § 1 KSchG als auch wegen fehlerhafter Personalratsbeteiligung unwirksam, und deshalb den Auflösungsantrag des Arbeitgebers zurückgewiesen, so kann das Berufungsgericht auch bei einer auf den Auflösungsantrag beschränkten Berufung des Arbeitgebers erneut prüfen, ob eine ordnungsgemäße Personalratsbeteiligung vorliegt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 389/00 |
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