JuraForum.de > Urteile > Bundesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2001
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Beschäftigung als Angestellter - Feststellungsinteresse |
| Leitsatz: | Die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage auch dann sein, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien Streit über den persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags besteht. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 759/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens |
| Leitsatz: | Der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Auflösungsverschuldens des Arbeitgebers gem. § 628 Abs. 2 BGB ist zeitlich begrenzt. Nach dem Zweck der Norm beschränkt sich der Anspruch grundsätzlich auf den dem kündigenden Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist einer fiktiven Kündigung entstehenden Vergütungsausfall, zu dem allerdings eine den Verlust des Bestandsschutzes ausgleichende angemessene Entschädigung entsprechend §§ 9, 10 KSchG hinzutreten kann. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 739/00 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, VTV |
| Schlagworte: | Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer |
| Leitsatz: | 1. Soweit es für die Zuordnung eines Betriebes zum Schreinerhandwerk, der nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 11 VTV vom Geltungsbereich des VTV nicht erfaßt wird, darauf ankommt, ob mindestens 20 vH der betrieblichen Gesamtarbeitszeit in Anspruch nehmende Arbeiten von gelernten Schreinern oder Tischlern ausgeführt werden, kann die Arbeitszeit gelernter Modellbauer oder Modelltischler nicht berücksichtigt werden. 2. Zwar ist für die Feststellung, welche Arbeiten die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer eines Betriebes in Anspruch nehmen, grundsätzlich der Zeitraum eines Kalenderjahres zugrunde zu legen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der zur Auskunftserteilung und Beitragszahlung von der ZVK herangezogene Arbeitgeber den Betrieb nur für einen geringeren Zeitraum als ein Kalenderjahr unterhalten hat. In diesem Fall kommt es auf die überwiegende betriebliche Gesamtarbeitszeit in diesem Zeitraum an, auch wenn der Betrieb von einem anderen Inhaber im übrigen unverändert fortgeführt wird. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 483/00 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, GG, VTV, MTV |
| Schlagworte: | Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität |
| Leitsatz: | Unterfällt ein Montagebetrieb für vorgefertigte Kunststoffenster und -türen in Sachsen-Anhalt sowohl infolge der Allgemeinverbindlichkeit dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) als auch infolge Verbandsmitgliedschaft dem Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 21. November 1996, so wird dieser Manteltarifvertrag durch den spezielleren VTV verdrängt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 599/00 | |