JuraForum.de > Urteile > Bundesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2001
Insgesamt sind 22 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGB IV, BGB |
| Schlagworte: | Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge |
| Leitsatz: | Der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge steht nicht demjenigen zu, der die Beiträge an die Einzugsstelle abgeführt hat, sondern demjenigen, der die Beiträge getragen hat (§ 26 Abs. 3 SGB IV). Der Anspruch auf Erstattung der Arbeitnehmeranteile steht daher dem Arbeitnehmer zu. Beruht die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge auf einer Gehaltsüberzahlung, hat der Arbeitnehmer den Erstattungsanspruch oder - wenn ihm der Arbeitnehmeranteil bereits erstattet wurde - den Erstattungsbetrag auf Kosten des Arbeitgebers ohne Rechtsgrund erlangt. Er ist daher nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet, entweder den Erstattungsanspruch an den Arbeitgeber abzutreten oder ihm den erstatteten Betrag herauszugeben. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 653/99 | |
| Rechtsgebiete: | NV Chor |
| Schlagworte: | Opernchormitglied - Tanzleistungen |
| Leitsatz: | Darstellerische Tätigkeiten eines Opernchormitglieds sind als Sonderleistungen iSd. § 4 Abs. 2 NV Chor nach § 11 Abs. 2 Buchst. b NV Chor sondervergütungspflichtig, wenn dabei eine andere Individualität als bei der Chorleistung dargestellt wird (Protokollnotiz Nr. 2 Buchst. c zu § 11 Abs. 2 NV Chor). Daß mit der darstellerischen Tätigkeit eine erhebliche körperliche Anstrengung für das Opernchormitglied verbunden ist, reicht für die Sondervergütungspflicht nicht aus.. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 644/99 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl |
| Leitsatz: | Beamte sind mit Ausnahme der spezialgesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle keine wahlberechtigten Arbeitnehmer iSv. § 7 BetrVG. Dies gilt auch, wenn sie in einem von einem privaten Rechtsträger allein oder gemeinsam mit einem öffentlichen Rechtsträger geführten Betrieb eingegliedert sind. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 21/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Befristung und tarifliche Befristungsgrundform |
| Leitsatz: | Wenn die Arbeitsvertragsparteien in einem den Sonderreglungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte der Bundesanstalt für Arbeit (SR 2a MTA) unterfallenden Arbeitsvertrag nur die Befristungsgrundform des Aushilfsangestellten vereinbart haben, kann die Befristung nicht auf die zeitlich begrenzte Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gestützt werden. |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 701/99 | |