JuraForum.de > Urteile > Bundesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2001
Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, BBBG, Erstes Gesetz zur Änderung des BBBG, GG |
| Schlagworte: | Widerspruch bei Betriebsübergang |
| Leitsatz: | Leitsätze: Die am 31. März 1999 im Sport- und Erholungszentrum beschäftigten Arbeitnehmer des Landes Berlin konnten einem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse mit Wirkung vom 1. April 1999 auf die rechtsfähige Anstalt Berliner Bäder-Betriebe widersprechen. Aktenzeichen: 8 AZR 336/00 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 25. Januar 2001 - 8 AZR 336/00 - I. Arbeitsgericht Berlin - 96 Ca 15398/99 - Urteil vom 22. Oktober 1999 II. Landesarbeitsgericht Berlin - 3 Sa 2740/99 - Urteil vom 7. März 2000 |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 336/00 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
| Leitsatz: | Leitsätze: Es stellt grundsätzlich kein Verschulden des Anwalts dar, wenn er sich bei der Berufungseinlegung oder Berufungsbegründung durch Telefax auf die von der Deutschen Telekom über Tonband angegebene (falsche) Faxnummer des Landesarbeitsgerichts verläßt. Aktenzeichen: 8 AZR 525/00 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 25. Januar 2001 - 8 AZR 525/00 - I. Arbeitsgericht Bremen - 7 Ca 7477/97 - Urteil vom 22. September 1999 II. Landesarbeitsgericht Bremen - 3 Sa 284/99 - Urteil vom 28. April 2000 |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 525/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, Bundes-Manteltarifvertrag für den Güterfernverkehr |
| Schlagworte: | Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Zusagen des Arbeitgebers über die Erstattung von etwaigen Geldbußen für Verstöße der Arbeitnehmer gegen Vorschriften über Lenkzeiten im Güterfernverkehr sind sittenwidrig und daher nach § 138 BGB unwirksam. 2. Ein Arbeitgeber, der durch entsprechende Anordnungen bewußt in Kauf nimmt, daß es zum Verstoß gegen Vorschriften über Lenkzeiten kommt, handelt sittenwidrig und ist nach § 826 BGB gegenüber dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört nur in Ausnahmefällen die Erstattung von Geldbußen, die gegen den Arbeitnehmer verhängt werden. Aktenzeichen: 8 AZR 465/00 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 25. Januar 2001 - 8 AZR 465/00 - I. Arbeitsgericht Arnsberg - 3 Ca 792/98 O - Urteil vom 30. März 1999 II. Landesarbeitsgericht Hamm - 10 (16) Sa 1012/99 - Teilurteil vom 5. April 2000 |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 465/00 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, EntgeltFG |
| Schlagworte: | Feiertagslohn bei flexibler Arbeitszeitregelung |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine Betriebsvereinbarung, wonach im wöchentlichen Wechsel jeweils von Montag bis Freitag und von Montag bis Donnerstag gearbeitet wird, ist mit § 3 Ziff. 1.3 BRTV-Bau vereinbar. 2. Fällt auf den hiernach arbeitsfreien Freitag ein gesetzlicher Feiertag, so löst dies keinen Anspruch auf Zahlung von Feiertagsvergütung aus. Aktenzeichen: 4 AZR 538/99 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 538/99 - I. Arbeitsgericht Osnabrück - 2 Ca 787/98 - Urteil vom 14. Oktober 1998 II. Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 2 Sa 2458/98 - Urteil vom 30. Juli 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 538/99 | |