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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum01 / 2001 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 01 / 2001



Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BAG – Urteil, 8 AZR 336/00 vom 25.01.2001

Rechtsgebiete:BGB, BBBG, Erstes Gesetz zur Änderung des BBBG, GG
Schlagworte:Widerspruch bei Betriebsübergang
Leitsatz:Leitsätze:

Die am 31. März 1999 im Sport- und Erholungszentrum beschäftigten Arbeitnehmer des Landes Berlin konnten einem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse mit Wirkung vom 1. April 1999 auf die rechtsfähige Anstalt Berliner Bäder-Betriebe widersprechen.

Aktenzeichen: 8 AZR 336/00
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 25. Januar 2001
- 8 AZR 336/00 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 96 Ca 15398/99 -
Urteil vom 22. Oktober 1999

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 3 Sa 2740/99 -
Urteil vom 7. März 2000
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 336/00



BAG – Urteil, 8 AZR 525/00 vom 25.01.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Leitsatz:Leitsätze:

Es stellt grundsätzlich kein Verschulden des Anwalts dar, wenn er sich bei der Berufungseinlegung oder Berufungsbegründung durch Telefax auf die von der Deutschen Telekom über Tonband angegebene (falsche) Faxnummer des Landesarbeitsgerichts verläßt.

Aktenzeichen: 8 AZR 525/00
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 25. Januar 2001
- 8 AZR 525/00 -

I. Arbeitsgericht
Bremen
- 7 Ca 7477/97 -
Urteil vom 22. September 1999

II. Landesarbeitsgericht
Bremen
- 3 Sa 284/99 -
Urteil vom 28. April 2000
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 525/00

BAG – Urteil, 8 AZR 465/00 vom 25.01.2001

Rechtsgebiete:BGB, Bundes-Manteltarifvertrag für den Güterfernverkehr
Schlagworte:Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zusagen des Arbeitgebers über die Erstattung von etwaigen Geldbußen für Verstöße der Arbeitnehmer gegen Vorschriften über Lenkzeiten im Güterfernverkehr sind sittenwidrig und daher nach § 138 BGB unwirksam.

2. Ein Arbeitgeber, der durch entsprechende Anordnungen bewußt in Kauf nimmt, daß es zum Verstoß gegen Vorschriften über Lenkzeiten kommt, handelt sittenwidrig und ist nach § 826 BGB gegenüber dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört nur in Ausnahmefällen die Erstattung von Geldbußen, die gegen den Arbeitnehmer verhängt werden.

Aktenzeichen: 8 AZR 465/00
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 25. Januar 2001
- 8 AZR 465/00 -

I. Arbeitsgericht
Arnsberg
- 3 Ca 792/98 O -
Urteil vom 30. März 1999

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 10 (16) Sa 1012/99 -
Teilurteil vom 5. April 2000
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 465/00

BAG – Urteil, 4 AZR 538/99 vom 24.01.2001

Rechtsgebiete:TVG, Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, EntgeltFG
Schlagworte:Feiertagslohn bei flexibler Arbeitszeitregelung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine Betriebsvereinbarung, wonach im wöchentlichen Wechsel jeweils von Montag bis Freitag und von Montag bis Donnerstag gearbeitet wird, ist mit § 3 Ziff. 1.3 BRTV-Bau vereinbar.

2. Fällt auf den hiernach arbeitsfreien Freitag ein gesetzlicher Feiertag, so löst dies keinen Anspruch auf Zahlung von Feiertagsvergütung aus.

Aktenzeichen: 4 AZR 538/99
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 24. Januar 2001
- 4 AZR 538/99 -

I. Arbeitsgericht
Osnabrück
- 2 Ca 787/98 -
Urteil vom 14. Oktober 1998

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 2 Sa 2458/98 -
Urteil vom 30. Juli 1999
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 538/99


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