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JuraForum.deUrteileBundesarbeitsgerichtVerkündungsdatum01 / 2000 

Bundesarbeitsgericht

Entscheidungen 01 / 2000



Insgesamt sind 30 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BAG – Urteil, 6 AZR 429/98 vom 27.01.2000

Rechtsgebiete:TVG, MTV, ÜTV, LTV-DR, GG, ArbPlSchG
Schlagworte:Dienstzeit - Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen
Leitsatz:Leitsätze:

1. Sind von einer mehrseitigen (hier dreiseitigen) Revisionsbegründungsschrift nur die erste Seite, die ua. die Revisionsanträge enthält, und die letzte Seite, auf der sich ua. die Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten befindet, per Telefax rechtzeitig bei Gericht eingegangen, so steht dies der Zulässigkeit der Revision nicht entgegen, wenn sich dem eingegangenen Teil des Textes der Revisionsbegründung entnehmen läßt,

- daß die Revisionsanträge von der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten gedeckt sind,

- in welchem Umfang das Berufungsurteil angefochten wird

und

- mit welchen Erwägungen die tragenden Gründe des Berufungsurteils bekämpft werden.

2. § 6 Abs. 2 Satz 2 ArbPlSchG, wonach die Zeit des Grundwehrdienstes als Beschäftigungszeit im Sinne der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gilt, bezieht sich nicht auf den in der ehemaligen DDR abgeleisteten Grundwehrdienst.

Hinweise des Senats:

Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 23. Juni 1994 (- 6 AZR 911/93 - BAGE 77, 137, 145), vom 30. März 1995 (- 6 AZR 340/94 - nv.) und vom 29. Oktober 1998 (- 6 AZR 268/97 - nv.) zum Anrechnungsausschluß von Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der DDR

Aktenzeichen: 6 AZR 429/98
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 27. Januar 2000
- 6 AZR 429/98 -

I. Arbeitsgericht
Erfurt
- 7 Ca 465/93 -
Urteil vom 13. Dezember 1995

II. Landesarbeitsgericht
Thüringer
- 9 Sa 82/96 -
Urteil vom 11. März 1998
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 429/98



BAG – Urteil, 6 AZR 471/98 vom 27.01.2000

Rechtsgebiete:VTV (Überleitungstarifvertrag), VTV (Allgemeiner Vergütungstarifvertrag), VTV RIAS, eMTV (RIAS), RTV, eMTV DLF, ArbZG, GG
Schlagworte:Zeitzuschläge - Besitzstandswahrung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein nach dem Vergütungstarifvertrag (Allgemeiner Vergütungstarifvertrag) DeutschlandRadio vom 17. Mai 1995 in die Vergütungsgruppe C eingruppierter Arbeitnehmer hat nach § 4 Vergütungstarifvertrag (Überleitungstarifvertrag) DeutschlandRadio vom 17. Mai 1995 keinen Anspruch auf Zeitzuschläge. Dieser Tarifvertrag garantiert den Besitzstand bei Überführung der Arbeitnehmer in die neue Vergütungsstruktur in Bezug auf das von der Eingruppierung abhängige Grundgehalt und die ausdrücklich in der Protokollnotiz genannte Treueprämie. Auf die nach dem eMTV DeutschlandRadio in Anknüpfung an die Eingruppierung zu gewährenden Zeitzuschläge erstreckt sich die Besitzstandsregelung nicht.

2. Die Tarifvertragsparteien haben dadurch, daß sie in der neuen Tarifregelung ebenso wie in der alten in den drei höchsten Vergütungsgruppen Zeitzuschläge ausgeschlossen haben, nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßen. Die Erschwernisse, die in den unteren Gruppen durch die Zeitzuschläge ausgeglichen werden, sind in den höheren Gruppen durch die höhere Grundvergütung abgegolten.

Aktenzeichen: 6 AZR 471/98
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 27. Januar 2000
- 6 AZR 471/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 86 Ca 43502/96 -
Urteil vom 29. Mai 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 6 Sa 125/97 -
Urteil vom 13. März 1998
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 471/98

BAG – Urteil, 8 AZR 876/98 vom 27.01.2000

Rechtsgebiete:TVK, BGB
Schlagworte:Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens
Leitsatz:Leitsätze:

Dem Verschulden des Musikers nach § 12 Abs. 3 des Tarifvertrags für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971 (TVK) kann § 254 BGB entgegengehalten werden. Die Tarifnorm enthält keine abschließende Regelung in dem Sinne, daß Mitverschulden und Mitverantwortung aufgrund einer zu vertretenden Sach- oder Betriebsgefahr unberücksichtigt bleiben.

Aktenzeichen: 8 AZR 876/98
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 27. Januar 2000
- 8 AZR 876/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 19 Ca 49589/96 -
Urteil vom 18. September 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 5 Sa 167/97 -
Urteil vom 16. Juni 1998
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 876/98

BAG – Urteil, 3 AZR 769/98 vom 25.01.2000

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Insolvenzsicherung - Minderheitsgesellschafter einer GmbH
Leitsatz:Eine Altersversorgung ist dann nicht "aus Anlaß" des Arbeitsverhältnisses oder der Tätigkeit für ein Unternehmen iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG zugesagt, wenn eine GmbH nur ihren Gesellschaftern eine Versorgung verspricht und wenn deren Art und Höhe bei Beschäftigten, die nicht Gesellschafter sind, wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 769/98


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