JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 31.07.2002, Aktenzeichen: 10 AZR 578/01
| Leitsatz: | Eine tarifliche Regelung, nach der in den Fällen des Ausscheidens, der Neueinstellung, des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, des unbezahlten Sonderurlaubs und des Krankengeldbezugs ein anteiliger Anspruch auf 1/12 der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) für jeden vollen Monat im Kalenderjahr, in dem die Arbeitnehmer gearbeitet haben, entsteht, ist dahingehend auszulegen, daß nicht schon der Bezug von Krankengeld gem. § 45 SGB V für einen Arbeitstag wegen der Pflege eines erkrankten Kindes den Arbeitgeber zur Kürzung der vollen Sonderzahlungen berechtigt. |
| Rechtsgebiete: | MTV, SGB V |
| Vorschriften: | MTV für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 3. Juni 1997 § 8, MTV für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 3. Juni 1997 § 13, SGB V § 45, |
| Stichworte: | Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines erkrankten Kindes, |
| Verfahrensgang: | ArbG Essen 3 Ca 3703/00 vom 25.01.2001 LAG Düsseldorf 15 Sa 432/01 vom 13.09.2001 |
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