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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 30.11.2005, Aktenzeichen: 2 AZR 622/05 (F) 

BAG – Aktenzeichen: 2 AZR 622/05 (F)

Urteil vom 30.11.2005


Leitsatz:Wird in einer Anhörungsrüge gegen ein Urteil des Revisionsgerichts die Verletzung des rechtlichen Gehörs in Bezug auf Tatsachenvortrag geltend gemacht, so muss der Rügeführer darlegen, dass die nach seiner Auffassung übergangenen Tatsachen nach § 559 ZPO berücksichtigungsfähig waren. Andernfalls ist die Rüge nicht in der gesetzlichen Form begründet und deshalb unzulässig.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 78a,
Stichworte:Anhörungsrüge,
Verfahrensgang:ArbG Siegburg 5 Ca 2499/02 vom 25.02.2003
LAG Köln 6 Sa 645/03 vom 20.11.2003

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