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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 30.09.2003, Aktenzeichen: 9 AZR 665/02 

BAG – Aktenzeichen: 9 AZR 665/02

Urteil vom 30.09.2003


Leitsatz:Es kann einen entgegenstehenden betrieblichen Grund darstellen, der zur Ablehnung eines Teilzeitarbeitsverlangens nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG berechtigt, wenn der Arbeitgeber möglichst jeden Kunden nur von einem Verkäufer bedienen lassen möchte. Ein solcher Grund liegt jedoch nicht vor, wenn sich die Öffnungszeiten eines Verkaufsgeschäftes von der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft deutlich unterscheiden.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 8,
Stichworte:Anspruch auf Teilzeitarbeit,
Verfahrensgang:ArbG Mannheim 12 Ca 351/01 vom 20.11.2001
LAG Baden-Württemberg 12 Sa 124/01 vom 27.03.2002

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