JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 30.09.2003, Aktenzeichen: 9 AZR 665/02
| Leitsatz: | Es kann einen entgegenstehenden betrieblichen Grund darstellen, der zur Ablehnung eines Teilzeitarbeitsverlangens nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG berechtigt, wenn der Arbeitgeber möglichst jeden Kunden nur von einem Verkäufer bedienen lassen möchte. Ein solcher Grund liegt jedoch nicht vor, wenn sich die Öffnungszeiten eines Verkaufsgeschäftes von der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft deutlich unterscheiden. |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Vorschriften: | TzBfG § 8, |
| Stichworte: | Anspruch auf Teilzeitarbeit, |
| Verfahrensgang: | ArbG Mannheim 12 Ca 351/01 vom 20.11.2001 LAG Baden-Württemberg 12 Sa 124/01 vom 27.03.2002 |
Um den Volltext vom BAG – Urteil vom 30.09.2003, Aktenzeichen: 9 AZR 665/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BAG - 30.09.2003, 9 AZR 665/02" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum