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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 28.04.2004, Aktenzeichen: 10 AZR 356/03 

BAG – Aktenzeichen: 10 AZR 356/03

Urteil vom 28.04.2004


Leitsatz:Erhält ein Arbeitnehmer eine Sonderzahlung in Höhe einer Monatsvergütung, kann der Arbeitgeber sich die Rückforderung für den Fall vorbehalten, dass der Arbeitnehmer nicht über die folgenden drei Monate hinaus bis zum nächstzulässigen Kündigungstermin bleibt. Eine weitergehende Bindung des Arbeitnehmers ist unwirksam.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 611,
Stichworte:Zulässige Bindungsfrist bei Sonderzahlung,
Verfahrensgang:ArbG Nürnberg 9 Ca 5641/01 vom 11.12.2001
LAG Nürnberg 3 Sa 321/02 vom 28.05.2003

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