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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 27.11.2003, Aktenzeichen: 2 AZR 48/03 



BAG – Aktenzeichen: 2 AZR 48/03

Urteil vom 27.11.2003


Leitsatz:Für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs an. Das schließt aber, wenn dem Kündigungsgrund ein prognostisches Element innewohnt, nicht aus, dass der tatsächliche Eintritt der prognostizierten Entwicklung Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit und Plausibilität der Prognose zulässt. In diesem Sinne kann die Entwicklung nach der Kündigung berücksichtigt werden.
Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Vorschriften:KSchG § 1, BGB § 613a,
Stichworte:Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 71 Ca 31286/01 vom 02.05.2002
LAG Berlin 19 Sa 1454/02 vom 15.11.2002

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