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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 27.09.2007, Aktenzeichen: 8 AZR 941/06 

BAG – Aktenzeichen: 8 AZR 941/06

Urteil vom 27.09.2007


Leitsatz:1. Bei einem im Zweischichtbetrieb organisierten Dienstleistungsunternehmen, das Müll sortiert, führt die Neuvergabe des Sortierauftrags für die bisher in einer Schicht anfallende Müllmenge nicht zu einem Betriebsübergang auf den neuen Sortierdienstleister.

2. Für die Annahme eines Betriebsteilübergangs müssen besondere Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 162, BGB § 613a Abs. 1, BGB § 613a Abs. 4,
Stichworte:Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage - Vermeidung eines Betriebsübergangs oder Umgehung seiner Rechtsfolgen,
Verfahrensgang:ArbG Mannheim, 5 Ca 647/04 vom 19.05.2005
LAG Baden-Württemberg (Mannheim), 14 Sa 130/05 vom 25.04.2006

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