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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 27.09.2001, Aktenzeichen: 2 AZR 176/00 

BAG – Aktenzeichen: 2 AZR 176/00

Urteil vom 27.09.2001


Leitsatz:Eine ausreichende Personalverantwortung eines leitenden Angestellten iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG kann bereits dann gegeben sein, wenn sie sich auf eine abgeschlossene Gruppe von Mitarbeitern bezieht, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist. Das ist insbesondere anzunehmen, wenn diese Mitarbeiter ihrerseits die ihnen nachgeordneten Arbeitnehmer selbständig einstellen und entlassen können.
Rechtsgebiete:KSchG, SprAuG, BetrVG
Vorschriften:KSchG § 1, KSchG § 2 Satz 1, KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2, KSchG § 14 Abs. 2, SprAuG § 31 Abs. 2, SprAuG § 2, BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1,
Stichworte:Auflösungsantrag,
Verfahrensgang:ArbG München 16 Ca 13247/97
LAG München 10 Sa 324/99

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