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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 27.09.2000, Aktenzeichen: 10 AZR 146/00 



BAG – Aktenzeichen: 10 AZR 146/00

Urteil vom 27.09.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1. Nach der Vorbemerkung Nr. 3 der Arbeitgeber-Richtlinien zur Eingruppierung der angestellten Lehrer im Freistaat Sachsen idF. vom 20. März 1996 kann eine ergänzende Ausbildung einer Freundschaftspionierleiterin im Fach Mathematik, die nach dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen wurde, für die Eingruppierung nicht berücksichtigt werden, weil ein entsprechender Abschluß bereits vor diesem Zeitpunkt nach dem Recht der ehemaligen DDR möglich gewesen wäre.

2. Soweit in den Eingruppierungsrichtlinien eine erfolgreich abgelegte "Erweiterungsprüfung" gefordert wird, handelt es sich um eine Prüfung, die die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften erfüllt.

Aktenzeichen: 10 AZR 146/00
Bundesarbeitsgericht 10. Senat
Urteil vom 27. September 2000
- 10 AZR 146/00 -

I. Arbeitsgericht
Leipzig
- 17 Ca 2711/98 -
Urteil vom 16. September 1998

II. Sächsisches
Landesarbeitsgericht
- 7 Sa 1140/98 -
Urteil vom 20. Januar 2000
Rechtsgebiete:BAT, BAT-O, SR 2 l I BAT-O, 2. BesÜV, Arbeitgeber-Richtlinien, TdL, Lehramtprüfungsordnung I LAPO I
Vorschriften:BAT § 22, BAT § 23 Lehrer, Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3, Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O) Nr. 3 a, Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2. BesÜV - vom 21. Juni 1991, Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte vom 22. Juni 1995 in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen (Arbeitgeber-Richtlinien) Vorbemerkung Nr. 3, Abschnitt A I VergGr. IV a, Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) vom 22. Juni 1995 Abschnitt B I Nr. 8 a, Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtprüfungsordnung I - LAPO I -) vom 26. März 1992 § 28,
Stichworte:Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin,

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