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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 27.06.2001, Aktenzeichen: 7 AZR 662/99 

BAG – Aktenzeichen: 7 AZR 662/99

Urteil vom 27.06.2001


Leitsatz:Ein wegen Krankheit wirksam gekündigter Arbeitnehmer kann eine Wiedereinstellung jedenfalls dann nicht verlangen, wenn die nachträgliche überraschende grundlegende Besserung seines Gesundheitszustands erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eingetreten ist.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1 Wiedereinstellung,
Stichworte:Wiedereinstellungsanspruch nach krankheitsbedingter Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Herford 1 Ca 225/97
LAG Hamm 18 Sa 2523/97

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