Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 27.04.2006, Aktenzeichen: 6 AZR 437/05 

BAG – Aktenzeichen: 6 AZR 437/05

Urteil vom 27.04.2006


Leitsatz:Nach § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT erhält der Angestellte den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und Stufe 2 (Ehegattenanteil) des für ihn maßgebenden Ortszuschlags nur zur Hälfte, wenn sein Ehegatte als Angestellter im öffentlichen Dienst steht und diesem ebenfalls der Ortszuschlag der Stufe 2 zustünde. Aus der Kürzungsregelung folgt nicht, dass bei unterschiedlichen Tarifklassen den Ehegatten mindestens ein gemeinsamer Ehegattenanteil in Höhe von 100 % des höheren Ortszuschlags erhalten bleiben muss.
Rechtsgebiete:BAT, BBesG
Vorschriften:BAT § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1, BBesG § 40 Abs. 4 Satz 1,
Stichworte:Tarifauslegung, Ehegattenanteil im Ortszuschlag, Konkurrenzregelung,
Verfahrensgang:ArbG Dortmund 8 Ca 688/04 vom 16.06.2004
LAG Hamm 17 Sa 1327/04 vom 21.10.2004

Volltext

Um den Volltext vom BAG – Urteil vom 27.04.2006, Aktenzeichen: 6 AZR 437/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAG - 27.04.2006, 6 AZR 437/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum