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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 26.09.2001, Aktenzeichen: 10 AZR 714/00 

BAG – Aktenzeichen: 10 AZR 714/00

Urteil vom 26.09.2001


Leitsatz:Der Ausschluß einer mit drei Vierteln der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten tätigen Arbeitnehmerin vom Bezug eines jährlich im voraus gezahlten pauschalen Essensgeldzuschusses verstößt gegen § 2 Abs.1 BeschFG, wenn die Anspruchsvoraussetzungen so gestaltet sind, daß alle Beschäftigten einen Zuschuß erhalten, von denen zu erwarten ist, daß sie typischerweise ein Mittagessen während ihrer Arbeitszeit einnehmen, und dies auf die Teilzeitbeschäftigte ebenfalls zutrifft.
Rechtsgebiete:BeschFG, BGB, Kantinenrichtlinien des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes
Vorschriften:BeschFG § 2 Abs.1, BGB § 134, Kantinenrichtlinien gem. § 94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes vom 1. Januar 1990 Nr. 16, Kantinenrichtlinien gem. § 94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes vom 1. Januar 1990 Nr. 17,
Stichworte:Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte,
Verfahrensgang:ArbG Hamburg 14 Ca 72/99
LAG Hamburg 2 Sa 16/00

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