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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 25.07.2001, Aktenzeichen: 10 AZR 502/00 

BAG – Aktenzeichen: 10 AZR 502/00

Urteil vom 25.07.2001


Leitsatz:Gewährt der Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie für ein Quartal nur dann, wenn in diesem Zeitraum kein krankheitsbedingter Fehltag liegt, enthält diese Zusage die Kürzung einer Sondervergütung iS § 4 a EFZG. Dem Arbeitnehmer steht deshalb bei krankheitsbedingten Fehlzeiten ein der gesetzlichen Kürzungsmöglichkeit entsprechender, anteiliger Anspruch auf die Anwesenheitsprämie zu.
Rechtsgebiete:EFZG, BGB
Vorschriften:EFZG § 4 a, BGB § 611 Anwesenheitsprämie,
Stichworte:Sondervergütung - Kürzung bei Krankheit,
Verfahrensgang:ArbG Wuppertal 8 Ca 5641/99
LAG Düsseldorf 5 Sa 591/00

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