Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 25.06.1998, Aktenzeichen: 6 AZR 515/97 

BAG – Aktenzeichen: 6 AZR 515/97

Urteil vom 25.06.1998


Leitsatz:Leitsatz:

Hat ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Anschluß an das sogenannte "Posturteil" des Senats vom 30. Juli 1992 (BAGE 71, 68 = AP Nr. 1 zu § 1 TV Ang Bundespost) Arbeitnehmern aus dem Beitrittsgebiet, die bei Bekanntwerden dieses Urteils (1. März 1993) auf Dauer im ehemaligen Westberlin eingesetzt waren, einzelvertraglich die Anwendung des TV Arb (West) zugesagt, nicht jedoch Arbeitnehmern, deren "Westeinsatz" in diesem Zeitpunkt bereits beendet war, so lag darin keine sachwidrige Ungleichbehandlung dieser Arbeitnehmer. Anders wäre zu entscheiden, wenn die Beklagte nach Klarstellung der tariflichen Rechtslage im sogenannten "Feuerwehrurteil" des Senats vom 26. Oktober 1995 (BAGE 81, 207 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O) weiterhin einzelvertragliche Zusagen erteilt hätte, nach denen auch bei Rückkehr in das Beitrittsgebiet der TV Arb fortgilt.

Aktenzeichen: 6 AZR 515/97
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 25. Juni 1998
- 6 AZR 515/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 21 Ca 40240/95 -
Urteil vom 14. Juni 1996

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 8 Sa 66/96 -
Urteil vom 16. Juli 1997
Rechtsgebiete:TV Arb-O, BGB
Vorschriften:Tarifvertrag Nr. 402 a zur Anpassung des Tarifrechts für Arbeiter der Deutschen Bundespost im Beitrittsgebiet an den TV Arb (TV Arb-O) § 1 Abs. 1, BGB § 242 Gleichbehandlung,
Stichworte:Tarifgeltung im Beitrittsgebiet,

Volltext

Um den Volltext vom BAG – Urteil vom 25.06.1998, Aktenzeichen: 6 AZR 515/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAG - 25.06.1998, 6 AZR 515/97" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum