JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 25.02.1998, Aktenzeichen: 7 AZR 31/97
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Befristung des Arbeitsvertrags eines Fremdsprachenlektors aus der Europäischen Union ist nur dann wirksam, wenn hierfür im Einzelfall ein sachlicher Grund vorliegt. Die Sicherung eines aktualitätsbezogenen Unterrichts rechtfertigt die Befristung der Arbeitsverträge mit Fremdsprachenlektoren aus der Europäischen Union nicht (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EUGH vom 20. Oktober 1993 - Rs C-272/92 - EuGHE I 1993, 5185 = AP Nr. 17 zu § 48 EWG-Vertrag, zuletzt Urteil vom 12. Februar 1997 - 7 AZR 133/96 - AP Nr. 13 zu § 57 b HRG). 2. Der Senat greift mit dieser Rechtsprechung nicht in verfassungswidriger Weise in die Wissenschaftsfreiheit der Hochschulen ein. 3. Die Länder sind berechtigt, befristete Arbeitsverträge mit Fremdsprachenlektoren aus der Europäischen Union zu schließen, wenn ein anderer Sachgrund für die Befristung vorliegt. 4. Die in den Verwaltungsvorschriften über die Beschäftigung von Lektoren in den Hochschulen genannte Gewährleistung kulturellen Austausches und die Gelegenheit zur Weiterqualifizierung können Sachgründe für eine Befristung sein, nicht aber die Vermeidung der Entfremdung vom Herkunftsland. Aktenzeichen: 7 AZR 31/97 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 31/97 - I. Arbeitsgericht Freiburg Urteil vom 10. Mai 1995 - 4 Ca 402/94 - II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 25. Oktober 1996 - 9 Sa 20/96 - |
| Rechtsgebiete: | HRG, EG-Vertrag, GG |
| Vorschriften: | HRG § 57 b Abs. 3, EG-Vertrag Art. 48 Abs. 2, GG Art. 5 Abs. 3, GG Art. 9 Abs. 3, GG Art. 12 Abs. 1, |
| Stichworte: | Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Lektor aus der Europäischen Union, |
Um den Volltext vom BAG – Urteil vom 25.02.1998, Aktenzeichen: 7 AZR 31/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BAG - 25.02.1998, 7 AZR 31/97" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum