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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 24.11.2005, Aktenzeichen: 2 AZR 614/04 



BAG – Aktenzeichen: 2 AZR 614/04

Urteil vom 24.11.2005


Leitsatz:Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf.

Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden -ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 1,
Stichworte:Kündigungsschutz, Wartezeit,
Verfahrensgang:ArbG Darmstadt 7 Ca 23/03 vom 09.10.2003
Hessisches LAG 13 Sa 340/04 vom 31.08.2004

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