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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 24.10.2001, Aktenzeichen: 7 AZR 542/00 

BAG – Aktenzeichen: 7 AZR 542/00

Urteil vom 24.10.2001


Leitsatz:Haushaltsrechtliche Gründe können die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigen, wenn der öffentliche Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf Grund konkreter Tatsachen die Prognose erstellen kann, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers Haushaltsmittel nur vorübergehend zur Verfügung stehen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 620,
Stichworte:Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen,
Verfahrensgang:ArbG Dresden 2 Ca 6118/98
LAG Sachsen 10 Sa 454/99

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