JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 24.05.2000, Aktenzeichen: 10 AZR 629/99
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine tarifliche Regelung, die eine Kürzung des Weihnachtsgeldes um 1.000,00 DM einheitlich für Voll- und Teilzeitbeschäftigte vorsieht, führt zu einer Benachteiligung der Teilzeitbeschäftigten iSd. § 2 Abs. 1 BeschFG, weil der auf diese Weise errechnete Betrag unter der Summe liegt, die dem Anteil der Teilzeitarbeit im Verhältnis zur Vollzeitarbeit entspricht. 2. Der Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot führt zur Unwirksamkeit dieser tariflichen Berechnungsweise und damit zur Wiederherstellung der tariflichen Grundregelung, wonach Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld haben, das sich nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten bemißt. Aktenzeichen: 10 AZR 629/99 Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 24. Mai 2000 - 10 AZR 629/99 - I. Arbeitsgericht Hamburg Urteil vom 18. August 1998 - 23 Ca 83/98 - II. Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil vom 11. Juni 1999 - 3 Sa 14/99 - |
| Rechtsgebiete: | MTV - Zusatzabk. MITROPA AG |
| Vorschriften: | Tarifvertrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungs- und Besitzstandswahrung - Zusatzabkommen für die Arbeitnehmer/innen der MITROPA AG - West i.d.F.v. 27. Juni 1997 § 3 Nr. 5, |
| Stichworte: | Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung bei der Berechnung eines tariflichen Weihnachtsgeldes, |
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