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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 24.04.2002, Aktenzeichen: 10 AZR 42/01 



BAG – Aktenzeichen: 10 AZR 42/01

Urteil vom 24.04.2002


Leitsatz:Die Arbeitsgerichte als Prozeßgerichte für den Streit über abgetretene Arbeitsentgeltforderungen sind nicht befugt, bei der Ermittlung der pfändbaren Anteile dem beim beklagten Arbeitgeber erzielten Einkommen Einkünfte bei anderen Arbeitgebern oder Rentenversicherungsträgern hinzuzurechnen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 850 e,
Stichworte:Gerichtliche Zuständigkeit für die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen bei Abtretung,
Verfahrensgang:ArbG Elmshorn 3 Ca 385 e/00 vom 20.07.2000
LAG Schleswig-Holstein 1 Sa 401 b/00 vom 05.12.2000

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