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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 24.03.2009, Aktenzeichen: 9 AZR 277/08 

BAG – Aktenzeichen: 9 AZR 277/08

Urteil vom 24.03.2009


Leitsatz:1. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem Anspruch des unterlegenen Mitbewerbers auf Besetzung der Stelle nicht entgegenhalten, er habe die Stelle endgültig einem Konkurrenten übertragen, wenn er hierdurch dessen einstweiligen Rechtsschutz vereitelt hat, Art. 19 Abs. 4 GG. Der unterlegene Bewerber hat Anspruch darauf, dass der öffentliche Arbeitgeber bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen.

2. Es ist sachlich gerechtfertigt, ein Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, wenn die Stellenausschreibung wesentliche Fehler enthält. Mit dem berechtigten Abbruch des Verfahrens erledigen sich auch die Verfahrensrechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG.
Rechtsgebiete:GG, BGB, BRRG, ZPO
Vorschriften:GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 33 Abs. 2, BGB § 133, BGB § 135, BGB § 136, BGB § 157, BGB § 162 Abs. 2, BRRG § 126, ZPO §§ 935 ff.,
Stichworte:Konkurrentenstreit - Konkurrentenklage, Wiederherstellungsanspruch,
Verfahrensgang:LAG Baden-Württemberg, 10 Sa 18/07 vom 24.10.2007

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