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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 24.02.2004, Aktenzeichen: 3 AZR 5/03 



BAG – Aktenzeichen: 3 AZR 5/03

Urteil vom 24.02.2004


Leitsatz:Sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis zu, ihm nach einer festgelegten Zeitspanne eine Versorgungszusage zu erteilen, und verbleibt dem Arbeitgeber nach deren Ablauf kein Entscheidungsspielraum, ob er die Zusage erteilt oder nicht, so beginnt die Unverfallbarkeitsfrist schon mit dem Zeitpunkt der "Zusage der Zusage".
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 1 aF, BetrAVG § 2, BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3,
Stichworte:Vorschaltzeiten und Unverfallbarkeit,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 40 Ca 26662/01 vom 19.03.2002
LAG Berlin 16 Sa 1162/02 vom 07.11.2002

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