JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 23.06.2004, Aktenzeichen: 10 AZR 553/03
| Leitsatz: | 1. Angestellte, die im unmittelbaren Anschluss an ihr Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes übernommen werden, der den BAT/BAT-O oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet, verlieren nicht ihren Anspruch auf die Zuwendung. 2. Der wesentlich gleiche Inhalt der tariflichen Bestimmungen erfordert eine Übereinstimmung nach Art und Zweckbestimmung sowie ua. eine weitgehende Übereinstimmung der Regelungen über das Vergütungssystem. |
| Rechtsgebiete: | TV Zuwendung AOK |
| Vorschriften: | TV Zuwendung AOK § 1, TV Zuwendung AOK § 1 Protokollnotiz 2, |
| Stichworte: | Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel, |
| Verfahrensgang: | ArbG München 30 Ca 6970/02 vom 16.01.2003 LAG München 5 Sa 234/03 vom 10.09.2003 |
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"BAG - 23.06.2004, 10 AZR 553/03" © JuraForum.de — 2003-2012
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